Barrierefreiheit

Barrierefreiheit – digital und rechtlich zugänglich

Digitale Barrierefreiheit ist nicht nur eine Frage der Technik, sondern auch eine rechtliche Verpflichtung. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) definieren verbindliche Standards für die Zugänglichkeit digitaler Angebote, zu denen auch Websites, Online-Shops, E-Books, Lernplattformen sowie audiovisuelle Medien gehören. Zugleich eröffnet Barrierefreiheit neue Chancen: Sie schafft mehr Teilhabe, erweitert Zielgruppen und stärkt die Qualität und Reichweite digitaler Produkte.

Wir beraten private und öffentliche Unternehmen, Kultureinrichtungen und Verlage bei der rechtssicheren Umsetzung dieser Anforderungen. Unsere Unterstützung reicht von der Prüfung und Gestaltung barrierefreier digitaler Produkte bis zur Vertretung gegenüber Behörden und Mitbewerbern. Darüber hinaus vermitteln wir das nötige Know-how in Schulungen und Fachvorträgen.

Unsere Leistungen

  • Beratung und rechtliche Begleitung zur Umsetzung digitaler Barrierefreiheitsanforderungen nach BGG und BFSG
  • Vertragsgestaltung und -prüfung im Zusammenhang mit barrierefreien digitalen Produkten und Dienstleistungen
  • Prüfung von Ausnahmetatbeständen und Verantwortlichkeiten
  • Vertretung in behördlichen Verfahren und wettbewerbsrechtlichen Auseinandersetzungen
  • Schulungen und Workshops zur digitalen Barrierefreiheit
  • Branchenspezifische Beratung für Verlage, Kultureinrichtungen und E-Commerce-Anbieter

Ihre Ansprechpartner

  • Dr. Kerstin Bäcker

    Dr. Kerstin Bäcker

    Rechtsanwältin, Partnerin
    Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht
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  • Svenja Schumann

    Svenja Schumann

    Rechtsanwältin
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