Künstlersozialabgabe
Künstlersozialabgabe – Ist das Kunst oder kann das weg?
Kunst liegt im Künstlersozialversicherungsrecht gerade nicht im Auge des Betrachters. Zahlreiche Urteile und Verwaltungsvorgaben regeln im Detail, wann eine Leistung als künstlerisch einzustufen ist – und damit eine Pflicht des Auftraggebers zur Abführung von Künstlersozialabgabe auslöst. Die Abgrenzung ist jedoch oft nicht trennscharf und die Praxis wirft immer neue Fragen auf: Ist Influencermarketing Kunst? Können KI-generierte Texte und Grafiken zu einer Abgabepflicht führen? Solche sehr speziellen Fragestellungen bringen die meisten Anwalts- – und Steuerkanzleien schnell an ihre Grenzen.
Für uns hingegen gehören sie zum Tagesgeschäft. Dr. Florian Sperling ist ein bundesweit anerkannter Experte für Künstlersozialversicherungsrecht und unterstützt Unternehmen in sämtlichen Belangen rund um die Künstlersozialabgabe – von der Prüfung einzelner Rechnungen bis zu Musterverfahren vor dem Bundessozialgericht.
Unsere Leistungen
- Vorbereitung und Begleitung behördlicher Betriebsprüfungen
- Vertretung in Widerspruchs- und Gerichtsverfahren
- Vermeidung oder Minimierung von Künstlersozialabgabe auf Geschäftsführerentgelte
- Vertragsgestaltung zur Reduzierung der Abgabelast
- Prüfung einzelner Rechnungen und Verträge auf Abgabepflicht
- Vorbereitung der Jahresmeldungen an die KSK
- Unterstützung beim Ausfüllen von KSK-Fragebögen
- Vermeidung von Bußgeldern und Säumniszuschlägen
- Begleitung bei der Gründung von Ausgleichsvereinigungen
- Seminare und Inhouse-Workshops für Unternehmen und Steuerkanzleien
Weitere Informationen zum Thema Künstlersozialabgabe finden Sie auch auf www.künstlersozialabgabe-hilfe.de.
Ihre Ansprechpartner
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Mehr erfahrenDr. Florian Sperling
Rechtsanwalt, Partner
Fachanwalt für Arbeitsrecht